: Kein Rentenzuschlag wegen Exil für Mielke
Berlin (AP) – Ex-Stasiminister Erich Mielke erhält für seine Zeit im Exil in Moskau und Spanien keinen Zuschlag auf die Rente. Das entschied das Landessozialgericht Berlin in einem gestern veröffentlichten Urteil. Mielkes Auslandsaufenthalt während der Nazizeit sei nicht in erster Linie der politischen Verfolgung geschuldet gewesen. Mielke war nach den sogenannten Bülowplatz-Morden 1931 in die Sowjetunion geflüchtet. Er war nach der Wende wegen seiner Beteiligung rechtskräftig verurteilt worden, die er jetzt erneut bestritt.(Az.: S11An210/97)
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