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Kein Geld für Weiterbildung mit Berufsziel Beamter

Kassel (ap) - Eine Fortbildung oder Umschulung mit dem Ziel, später Beamter oder Selbständiger zu werden, muß nicht vom Arbeitsamt finanziert werden. Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, daß für solche Maßnahmen das Arbeitsamt nur dann aufkommen muß, wenn mit den neuen beruflichen Kenntnissen eine sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit ausgeübt werden soll. Das Bundessozialgericht wies damit in letzter Instanz die Klage eines Angestellten der Universität Gießen ab, der nebenberufich ein eigenes Büro für eine private Versicherung unterhält. Der Mann wollte auf Kosten der Arbeitsverwaltung an einem zweijährigen Fernlehrgang teilnehmen, um Versicherungsfachwirt zu werden, um sich dann ganz seiner selbständigen Tätigkeit widmen zu können.

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