: Kein Betriebsrat in „Santa Fu“
Hamburg (ap) - Das Hamburger Arbeitsgericht hat entschieden, daß Betriebsratswahlen in Strafanstalten nicht zulässig sind. Der 33 Jahre alte Häftling Klaus Harms hatte als Vorsitzender der sich kürzlich konstituierten Gefangenen–Gewerkschaft die Zulassung von Betriebsratswahlen einklagen wollen. Mit Bezug auf Paragraph fünf des Betriebsverfassungsgesetzes lehnte das Arbeitsgericht den Antrag ab. Im Gesetz heißt es: Gefangene sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen