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Kann Wallmann Verfahren gegen ALKEM überhaupt stoppen?

Karlsruhe (dpa) - Nach seinem überraschenden Wahlsieg bei der hessischen Landtagswahl wagte Wallmann ein schnelles Versprechen: Er werde die Klage der bisherigen SPD–Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Hanauer ALKEM Nuklearbetriebe zurückziehen. Anders als bei anderen Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht ist bei dem vom Land Hessen gegen das Atomgesetz und damit gegen die Teilerrichtungsgenehmigung von ALKEM gerichteten „abstrakten Normenkontrollverfahren“ nicht vorgesehen, daß mit Rücknahme des Antrages das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht endet. In einem der führenden Kommentare zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz heißt es: „Für alle Fälle der abstrakten Normenkontrolle kommt es allein auf die Entscheidung des Gerichts an, ob einer Antragsrücknahme öffentliche Interessen entgegenstehen oder nicht. Die Fortsetzung oder Beendigung des Verfahrens ist insoweit der Verfügung des Antragstellers entzogen.“ Im Klartext: Wenn das Bundesverfassungsgericht der Auffassung ist, eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Atomgesetzes liege im öffentlichen Interesse, kann auch Walter Wallmann sie mit einer Rücknahme des Antrages nicht verhindern.

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