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Archiv-Artikel

KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG Ärzte müssen Unterhalt zahlen

DORTMUND | Erst verhalfen sie zwei Kindern zum Leben, jetzt müssen sie zahlen: Fünf Jahre nach einer künstlichen Befruchtung sind zwei Frauenärzte verurteilt worden, den Unterhalt für die im November 2007 geborenen Kinder zu übernehmen. Die Ärzte hatten eingefrorenes Sperma benutzt, das längst hätte vernichtet werden müssen. Auch hatten sie bei dem Eingriff auf die Anwesenheit des werdenden Vaters verzichtet. Laut Dortmunder Landgericht müssen sie für diese Fehler nun haften. (dpa)