KOMMENTAR: MARCO CARINI ÜBER DIE DIENSTWAGEN-AFFÄRE : Hamburg rächt Ulla Schmidt
So eine Affäre mitten im Wahlkampf, in der einem Politiker der Gegenseite Vorteilsnahme unterstellt werden kann – für den engagierten Wahlkämpfer kann es nichts Schöneres geben. Und so zerrt die Hamburger SPD Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) auf die Anklagebank und heftet ihm – quasi als lokale Rache für Ulla Schmidt – eine Dienstwagen-Affäre an. Denn irgendwas bleibt schließlich immer hängen.
Nun kann man den CDU-Hardliner Ahlhaus wegen vielerlei kritisieren: Wegen seiner Schanzenviertel-Einsätze, seiner Abschiebepolitik oder der verwegenen Idee, in Hamburg wieder berittene Polizei einzuführen. Bei der angeblichen Dienstwagen-Affäre aber ist Ahlhaus allenfalls in eine Gesetzeslücke gefallen und schlägt nun – wahlkampfbedingt – etwas härter auf.
Fakt ist: Die Hamburger Dienstwagen-Verordnung von 1964 ist weder zeitgemäß noch widerspruchsfrei. Sie bedeutet, eng ausgelegt, dass Senatoren und Staatsräte bestimmte Fahrten mit ihrem Dienstwagen doppelt bezahlen müssen: Mit Zusatz-Steuerzahlungen ans Finanzamt und Erstattungen an den Staat. Getan hat das bislang niemand.
Gestört hat es 35 Jahre lang keinen. Doch jetzt ist Wahlkampf. Und eine Retourkutsche für die Anti-Ulla-Schmidt-Kampagne war schon lange fällig.
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