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Archiv-Artikel

KOMMENTAR: KAI VON APPEN ÜBER DAS PROSTITUTIONSGESETZ Falsches Spiel der Politik

Das Gesetz ist kein Instrument, um Zwangsprostitution zu verhindern

Offiziell gibt der rot-grüne Senat in Bremen vor, mit dem einzigartigen Prostitutionsgesetz auf Landesebene den Menschenhandel und die Zwangsprostitution – vor allem aus osteuropäischen Ländern – bekämpfen zu wollen. Das wäre löblich. Doch wer dieses Gesetz genau betrachtet, erkennt sofort: Damit wird nicht verhindert, dass auch nur eine Frau weniger unter falschen Versprechungen nach Bremen gelockt wird, um zwangsweise als Hure arbeiten zu müssen. Mit dem Gesetz werden Frauen auch nicht vor ausbeuterischen Bordellbetrieben geschützt.

Das Gesetz ist vielmehr ein Instrument, um die Sexarbeit einer repressiven Kontrolle zu unterziehen. Es kommt auch nicht von irgendwo, dass die Novelle aus der Federn von Innenpolitikern stammt. Da wird eine Sexarbeiterin, die auf eigene Rechnung in ihrer Wohnung arbeitet, zur konzessionspflichtigen Betreiberin einer Prostitutionsstätte. Somit darf ihre Wohnung zwecks Kontrollen zur Abwehr dringender Gefahren von der Polizei betreten werden. Betreiber einer Prostitutionsstätte haben alle abhängig oder selbständig tätigen Sexarbeiterinnen der zuständigen Behörde, sprich: der Polizei, zu melden.

Daher ist der Protest von Sexarbeiterinnen gegen das Gesetz völlig verständlich, denn das Argument, es solle die Arbeitsbedingungen der Prostituierten verbessern, ist vorgeschoben – es ist tatsächlich ein lupenreines Polizeigesetz gegen Prostitution.