KOMMENTAR: ILKA KREUTZTRÄGER ÜBER KAMERAÜBERWACHUNG : Fehlende Evaluation
Überwachungskameras der Polizei dürfen keine Hauseingänge filmen. Das klingt gut. Die Frage ist jedoch, wieso es für diese Erkenntnis einen vierjährigen Rechtsstreit und ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts brauchte.
Es will nicht einleuchten, wieso sich die Hamburger Polizei nicht vor dem Aufstellen der Kameras genauer mit der Problemlage des Ortes beschäftigt. Denn die ist auf der Reeperbahn eindeutig: Viele Menschen und viel Alkohol führen regelmäßig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, aber deeskalierend kann eine Kamera nicht wirken.
Dabei liegt die Lösung so nah: Eine Evaluation im Vorwege könnte verhindern, dass im Nachhinein viel Geld in die Hand genommen werden muss, um die Überwachungssysteme nachzubessern. Geld, das für wirksamere Maßnahmen wie mehr Polizeipräsenz dann fehlt. Eine Evaluation auf der Reeperbahn hätte beispielsweise ergeben, dass die zwölf Kameras schlicht falsch platziert wurden. Warum wurden sie in der Straßenmitte aufgestellt, so dass sie automatisch in Wohnungen und Hauseingänge filmen?
Das Urteil sollte die Polizei zum Umdenken bewegen: Eine unabhängige Untersuchung des potenziell gefährlichen Ortes sollte zu einem Standardinstrument werden. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Ärger mit den Anwohnern.