KLIMA-GESETZ : Nicht vor der Bundestagswahl
FRANKFURT | Die Bundesregierung will die Verpflichtungen aus dem verlängerten Klimaschutz-Abkommen von Kioto vor der Wahl nicht zum Gesetz machen. Der Entwurf des Umweltministeriums solle dem Bundestag „aufgrund der Bundestagswahl (erst) nach dem 22. September“ zugeleitet werden, zitierte die FR aus der Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Grünen. Ende 2012 hatten sich die Teilnehmer der UN-Klimakonferenz darauf geeinigt, das Klima-Abkommen von Kioto bis 2020 zu verlängern. (afp)