KAMPF DER BAUERN FÜR HÖHERE MILCHPREISE : Lieferstopp für Milch bleibt illegal
DÜSSELDORF | Im Kampf für höhere Milchpreise dürfen die Bauern nicht zum flächendeckenden Lieferstopp an die Molkereien aufrufen – sonst drohen ihnen Bußgelder. Der Boykottaufruf des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter vom April 2008 habe gegen das Kartellrecht verstoßen, so das Oberlandesgericht Düsseldorf. Der 1. Kartellsenat wies damit eine Beschwerde des Verbandes gegen die Abmahnung des Bundeskartellamts zurück. Kostendeckende Preise dürften nicht durch Boykott und Kartellabsprachen erzwungen werden, lautete die Begründung. Das Gericht ließ keine BGH-Beschwerde zu. Ziel des Boykotts sei gewesen, den Wettbewerb beim Absatz von Rohmilch „komplett auszuschalten“. Preise bildeten sich aber im Wettbewerb nach Angebot und Nachfrage. Experten erwarten wieder anziehende Preise. (dpa)