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Archiv-Artikel

KAMMERGERICHT ENTSCHEIDET GEGEN ZOOPHILE Tierliebhaber dürfen keinen Verein gründen

Die Gründung eines Zoophilenvereins ist aus tierschutzrechtlichen Gründen vom Kammergericht abgelehnt worden. Anhänger von sexuellen Handlungen mit Tieren hatten einen offiziellen Verein beim Amtsgericht Charlottenburg eintragen lassen wollen, wie die Tierrechtsorganisation People für the Ethical Treatment of Animals (Peta) am Donnerstagabend mitteilte.

Weil das Amtsgericht die Eintragung abgelehnt hatte, beschwerte sich die Zoophilengruppe beim Kammergericht. Dieses gab dem Amtsgericht recht. In der Begründung des Kammergerichts heißt es dazu: Nach dem Tierschutzgesetz „macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Dies ist durch die Satzung nicht ausgeschlossen.“ Peta begrüßte die Entscheidung. Zoophilie sei mit Zwang gegenüber Tieren verbunden. (dapd)