KAMERADSCHAFT „STURM 34“ IST KRIMINELLE VEREINIGUNG : Neonazis können schärfer verurteilt werden
BERLIN | Neonazis, die in rechtsextremen Kameradschaften organisiert sind, können künftig sehr viel einfacher als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung verfolgt und bestraft werden. Dies ergibt sich aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Eine kriminelle Vereinigung bei rechtsextremen Kameradschaften liege bereits dann vor, wenn sich aus begangenen Straftaten der Mitglieder ein „übergeordneter Gruppenwille“ ableiten lasse. Formale Kriterien wie Mitgliedslisten oder -beiträge sind nicht erforderlich. Damit wurde ein Urteil des Landgerichts Dresden aufgehoben, das die rechtsextreme „Kameradschaft Sturm 34“ nicht als kriminelle Vereinigung bewertete. Sie gründete sich 2006 im sächsischen Mittweida. (afp)