: Italienische Richter fanden Mittel gegen Vergewaltigung
Nach Auffassung des Kassationsgerichtshofes in Rom ist eine Vergewaltigung nicht möglich, wenn die Frau Jeans trägt. In dem Fall geht es um eine junge Frau aus der Nähe der süditalienischen Stadt Potenza, die ihren Fahrlehrer 1992 wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. In erster Instanz wurde der Mann freigesprochen, im Berufungsverfahren zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Kassationsgericht hob nun das erste Urteil auf und begründete seine Entscheidung damit, daß Jeans schließlich „ohne die aktive Mithilfe der Trägerin“ nicht ausgezogen werden könnten. – Simonetta Sotgiu, Richterin am Kassationsgericht, nannte das, sagen wir, eigenwillige Urteil ihrer Kollegen indes „eine Bestätigung dafür, daß der Oberste Gerichtshof in den Händen von Männern liegt“. Justiz- Staatssekretärin Maretta Scoca fügte hinzu: „Man sollte sie daran erinnern, daß es Reißverschlüsse gibt.“Foto: Begsteiger
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