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Archiv-Artikel

DIENSTWAGEN FÜR SENATORINNEN In den Urlaub geht’s mit dem Privatauto

Von STA

Wowereit und Co. mit dem Dienstwagen auf Ulla Schmidts Spuren zum Baden an die Costa Blanca oder auch nur an die Ostsee? „Das wäre bei uns nicht möglich“, sagte eine Sprecherin der Innenverwaltung des Senats der taz. Senatorinnen und Senatoren dürfen ihre Dienstwagen zwar privat nutzen – aber anders als Bundesminister nicht damit in den Urlaub fahren. Darin besteht der Unterschied zur Debatte um den in Spanien gestohlenen Dienstwagen von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

„Die Nutzung von Dienstwagen für Fahrten im Zusammenhang mit Erholungsurlaub ist nicht gestattet“, formuliert es eine Dienstvorschrift. So steht auch der Audi A 6 des urlaubenden Finanzsenators Ulrich Nußbaum zurzeit im Fuhrpark des Landes, „gut abgeschlossen“, so ein Sprecher der Finanzverwaltung. A 6, Mercedes E-Klasse oder 5er BMW sei das Angebot, aus dem die Senatoren wählen können. Die Umweltsenatorin fährt einen Toyota Prius mit Hybridantrieb.

Ganz umsonst ist der Dienstwagen nicht: Wenn Senatsmitglieder ihre Wagen privat nutzen dürfen, gilt das dem Finanzamt als Einkommen, als sogenannter geldwerter Vorteil. Und der ist zu versteuern. Dazu können die Senatsmitglieder ein Fahrtenbuch führen und mit ihrer Einkommenssteuererklärung einreichen. Alternativ ist monatlich pauschal ein Prozent des Wagenpreises zu versteuern. Auch privat müssen sich die Regierungsmitglieder nicht selbst ans Steuer setzen, sondern können sich chauffieren lassen – innerhalb Berlins. Auch das ist zu versteuern. STA