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Archiv-Artikel

INSOLVENTE KRANKENKASSE BKK muss zahlen

Die bankrotte City BKK hat kurz vor ihrer Schließung zum 1. Juli eine schwere Schlappe vor Gericht erlitten: Der von ihr seit 2010 geforderte Zusatzbeitrag ist nach einem Urteil des Sozialgerichts Berlin unwirksam, weil die Krankenkasse nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder hingewiesen hat. Die Kasse muss nun „bereits gezahlte Zusatzbeiträge erstatten“, so das Gericht am Montag. Die City BKK hatte ab Frühjahr 2010 Zusatzbeiträge von ihren 130.000 Mitgliedern verlangt. Auf das Sonderkündigungsrecht wies die Kasse aber nur im Kleingedruckten hin. (dapd)