Feierordnung: Hochzeiten nurim kleinen Kreis
Hochzeitsfeiern bleiben in Berlin weiterhin nur im kleinen Kreis gestattet. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Eilbeschluss entschieden. Demnach dürfen nach der Corona-Eindämmungsmaßnahmenverordnung Berlins nichtöffentliche Zusammenkünfte grundsätzlich weiterhin nicht stattfinden. Im privaten oder familiären Bereich sind sie ausnahmsweise gestattet, wenn sie aus zwingenden Gründen erforderlich sind und die Teilnehmendenzahl auf maximal 20 Personen begrenzt ist. Das gelte auch für Hochzeiten. (epd)
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