: Heizkosten: Beleg muss sein
Als „eklatant verbraucherfeindliches Verhalten“ hat der Mieterverein zu Hamburg die „beleglose Ablesung von Heizkostenverteilern“ kritisiert: Zahlreiche Mieter von Zentralheizungswohnungen hätten sich bereits darüber beschwert, dass ihnen bei der Jahresablesung der elektronischen Heizkostenverteiler kein Beleg über die abgelesenen Verbrauchseinheiten ausgehändigt wurden. Die Kontrolle, moniert der Verein, werde dadurch „unzumutbar erschwert“. Er rät betroffenen Mietern, die Verteiler-Werte vorab selbst zu ermitteln und sich dabei gegenseitig als Zeugen zu assistieren. Vom Ableser sollte ein Beleg gefordert werden, würde dieser verweigert, sollte der Ableser die Werte, möglichst vor Zeugen, ansagen, damit der Mieter sie mit der Eigenablesung vergleichen kann. Abschließend sollte vom Vermieter schriftlich Auskunft über die abgelesenen Werte verlangt und angekündigt werden, dass die Zurückweisung der Abrechnung vorbehalten bleibt.