■ Hasch-Pfalz: 20 Gramm straffrei
Saarbrücken (dpa) – Im Streit um die Konsequenzen aus dem Haschischbeschluß des Bundesverfassungsgerichts will das sozialliberal regierte Rheinland-Pfalz jetzt mit einer Bundesratsinitiative für eine bundeseinheitliche Regelung sorgen. Danach soll der Besitz und Erwerb von Mengen bis 20 Gramm Haschisch nicht mehr als Straftat, sondern – zur Entlastung der Justiz – als bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Die Verfassungsrichter hatten in ihrem Beschluß vom April die Strafverfolgungsorgane angewiesen, bei Erwerb, Besitz und Einfuhr von Cannabisprodukten „in geringen Mengen und ausschließlich zum gelegentlichen Eigenverbrauch“ von Strafverfolgung grundsätzlich abzusehen.Foto: Reuter
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