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Hackethal darf nicht sterben helfen

Karlsruhe (dpa) - Prof. Julius Hackethal ist mit seiner Klage gegen ein behördliches Verbot der aktiven Sterbehilfe für die schwerbehinderte Patientin Daniela vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gescheitert. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil wurden die Klagen Hackethals und seiner Patientin als unbegründet abgewiesen. Eine Selbsttötung stelle eine „Störung der öffentlichen Sicherheit“ dar, die zu verhindern „regelmäßig auch im öffentlichen Interesse geboten ist“, heißt es in der Entscheidungsbegründung. Hackethal hatte sich an das Gericht gewandt, nachdem ihm von der Stadt Karlsruhe unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Mark untersagt worden war, seiner „hoffnungslos Kranken“ Karlsruher Patientin Sterbehilfe zu leisten.

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