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Haager Konvention gegen Beschlagnahme von Kulturgut

Aus dem Bremer Kulturessort verlautete am Mittwoch, daß sich die Russen seinerzeit bei der Beschlagnahme auf den Status der Besatzungsmacht berufen haben. Dem widerspricht aber die Haager Konvention in Artikel 23: Dort ist die Zerstörung oder Beschlagnahme von Kulturgut verboten.

Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR von 1990 über „gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit“ schreibt jedenfalls in Artikel 16 die Ruckführung dieser Güter vor. Bundeskanzler Helmut Kohl und der russische Präsident Boris Jelzin bestätigten dies 1991. Auch im Abkommen zwischen der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) und Deutschland 1992 wurde dies in Artikel 15 bekräftigt. dpa

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