HUNDESTEUER : Nur bei Privathaltern
Kommunen dürfen laut Osnabrücker Verwaltungsgericht von gewerblichen Hundezüchtern keine Hundesteuern verlangen. Die Steuer dürfe von Städten und Gemeinden nur dann erhoben werden, wenn Hunde auch aus privaten Gründen gehalten würden, hieß es in der Begründung des Urteils (Az.: 1 A 44/07). (dpa)