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■ HONECKERJustiz weiß nichts über Rückkehr

Berlin. Die Justiz hat nach Worten ihrer Specherin Uta Fölster »keine Erkenntnisse« über eine kurz bevorstehende Rückkehr Honeckers. Sie reagierte auch auf Spekulationen, wonach Honecker in den Verhandlungen in Moskau eine Haftverschonung zur Bedingung für eine Rückkehr gemacht habe. Nach der Strafprozeßordnung dürften flüchtige Beschuldigte, gegen die ein Haftbefehl vorliege, nicht vor einer Rückkehr in die Bundesrepublik von der Haft verschont werden, sagte sie. Der Beschuldigte müsse zunächst dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Erst dieser könne über eine Haftverschonung entscheiden.

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