HARTZ IV : Ausgleich an Kommunen gekippt
MÜNSTER | Die Verteilung von Hartz-IV-Ausgleichszahlungen an Kommunen in Nordrhein-Westfalen muss neu geregelt werden. Laut dem Verfassungsgerichtshof in Münster ist der bislang gültige Verteilungsschlüssel nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Geklagt hatten zehn Städte und Kreise in NRW, weil sie zu wenig Geld erhielten, um das Wohngeld der von ihnen betreuten Hartz-IV-Empfänger zu zahlen. Andere Gemeinden bekämen zu viel Geld, hieß es. Der Schlüssel basiere auf falschen Daten. (apn)