HARTZ-IV-EMPFÄNGER : Größere Wohnung genehmigt
KOBLENZ | Ein Hartz-IV-Empfänger mit einer zu große Wohnung muss laut Sozialgericht Koblenz nicht zwangsläufig einen Teil der Miete selbst tragen. Die Behörden müssten prüfen, ob die Gesamtsumme der ortsüblichen Miete entspricht. Das Gericht gab der Klage eines Hartz-IV-Empfängers statt, der mit seiner Frau in einer 96-m[2]-Wohnung für 400 Euro Kaltmiete lebt. Die Kommune habe nicht ermittelt, ob die Miete in einer kleineren Wohnung geringer wäre, so das Gericht. Die Zuschuss-Kürzung sei also rechtswidrig. (dpa)