: Gysi unterliegt im Rechtsstreit mit Gauck-Behörde
■ PDS-Spitzenmann darf als „möglicher Stasi-Mitarbeiter“ bezeichnet werden
Berlin (Reuter) – Die Gauck- Behörde darf den PDS-Spitzenpolitiker Gregor Gysi weiter als möglichen Stasi-Mitarbeiter bezeichnen. Das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) wies mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Antrag des Chefs der PDS-Bundestagsgruppe zurück, der Behörde für die Stasi-Akten gutachterliche Aussagen über eine inoffizielle Stasi-Mitarbeit zu untersagen. Die Unterlassungsforderung Gysis sei nicht begründet. Ein Eingriff in die persönliche Ehre des Politikers liege nicht vor, hieß es in dem Urteil (AZ.: OVG 8 S 295/95)
Die Gauck-Behörde hatte dem für die Abgeordnetenprüfung zuständigen Ausschuß des Bundestags ein umfangreiches Gutachten über Gysi erstellt. Nach Indiskretionen und Bekanntwerden der Expertise hatte der Ausschuß das Gutachten freigegeben. Gysi beantragte daraufhin beim OVG Berlin, der Gauck-Behörde Äußerungen zu untersagen, er sei Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der DDR- Staatssicherheit gewesen und habe als Anwalt Mandanten im Sinne der Stasi beeinflußt, Informationen über sie weitergegeben und Geld vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) erhalten.
Die gutachterliche Stellungnahme der Gauck-Behörde war nach Ansicht des Gerichts nicht zu beanstanden. Sie genüge den Erfordernissen der Zurückhaltung und Sachgerechtigkeit. Im übrigen scheide die Wahrheit der Aussagen als Maßstab der Beurteilung aus, weil es sich bei dem Gutachten nicht um Tatsachenbehauptungen über reales Geschehen, sondern um Wertungen der Stasi-Unterlagen handele. Das Gutachten führe Argumente für Wertungen über Gysi auf und verzichte auf Aggressivität und Herabwürdigungen. Die Aussagen der Gauck-Behörde seien nicht unhaltbar, sondern basierten auf einer großen Anzahl von Stasi-Berichten.
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