: Grundgesetz soll Verfassung für Gesamtdeutschland werden
Bonn (dpa) - Das Grundgesetz der Bundesrepublik soll fast unverändert die Verfassung für Gesamtdeutschland werden. Das sieht ein „Überlegungspapier“ des Bundesinnenministeriums vor, das am Wochenende in Bonn bekannt wurde. Der entscheidende Satz in der Präambel soll lauten: „Damit ist dieses Grundgesetz die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes.“ Aus dem Papier geht hervor, daß der Name „Bundesrepublik Deutschland“ beibehalten werden soll. DDR -Ministerpräsident Lothar de Maiziere hat sich aber für den Namen „Deutsche Bundesrepublik“ ausgesprochen.
Der Sprecher des Innenministeriums, Detlef Dauke, bestätigte gestern, daß es sich bei dem Papier um Überlegungen handelt, die bei den Gesprächen im Rahmen des Einigungsvertrages in der vergangenen Woche angestellt worden seien.
Der Artikel 23 des Grundgesetzes (Beitrittsartikel) soll gestrichen werden. Artikel 29 (Neugliederung des Bundesgebietes) wird neu gefaßt. In Absatz 2 soll es heißen: „Aus Anlaß der Herstellung der deutschen Einheit kann das Bundesgebiet bis zum 31. Dezember 1999 neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können.“ Es ist vorgesehen, daß bis zum 31. Dezember 1995 die beteiligten Länder die Neugliederung durch Staatsverträge regeln können. Soweit nicht eine Neugliederung bis zu diesem Termin zustandekommt, kann dies bis zum 31. Dezember 1999 durch Bundesgesetz vorgenommen werden. Dieses Gesetz muß durch Volksentscheid bestätigt werden.
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