: Grundbesitzansprüche stürzen die DDR-Verwaltung ins Chaos
Berlin (dpa) - Die Verkürzung der Frist zur Anmeldung von Grundbesitzansprüchen in der DDR hat nach einem Bericht der 'Berliner Morgenpost‘ in der Verwaltung des Landes zum Chaos geführt. Das Blatt zitierte dazu am Donnerstag aus einem internen Papier der Ständigen Vertretung Bonns in Ost -Berlin. Der Leiter der Vertretung, Staatssekretär Franz Bertele, bestätigte zwar die Existenz des Papiers, wollte jedoch keinen Kommentar abgeben.
Die Fristverkürzung, heißt es, sorge „für einige Verwirrung“ bei den Antragstellern und überfordere die Behörden. Die Anträge würden in den meisten Fällen falsch adressiert und von Unzuständigen bearbeitet, die unwirksame Anmeldebestätigungen erteilten. Viele Antragsteller wüßten nicht, in welchem Kreis ihr enteignetes Grundstück liege. Auch den Behörden falle es schwer, die Ortsnamen einem der 250 DDR-Kreise zuzuordnen. Gravierend sei die Tatsache, daß „sehr viele“ Betroffenen ihre Anträge vor Inkrafttreten der Verordnung am 15. Juli gestellt haben. Damit seien diese unwirksam und würden nicht berücksichtigt.
Die Verkürzung der Frist zur Anmeldung der Grundbesitzansprüche auf den 13. Oktober ist auch innerhalb der Regierung auf Kritik gestoßen. So verlautete, daß das Außenministerium schwere Bedenken erhob, weil dies gerade für außereuropäische Anmelder zu einem „Wettlauf mit der Zeit“ werde.
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