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Grüne ziehen Gesetzentwurf zur Vergewaltigung in der Ehe zurück

Bonn (taz) - Die grüne Fraktion hat gestern ihren Gesetzentwurf zur Vergewaltigung in der Ehe vorerst zurückgezogen. Streitpunkt war die Mindeststrafe für Vergewaltiger: Anfang November hatte die Fraktion den Strafrahmen mit großer Mehrheit auf ein Jahr gesenkt. Jetzt soll die Debatte ganz neu beginnen: Waltraud Schoppe schlug vor, im Januar männliche und weibliche „Fachleute“ nach Bonn zu laden. Schoppe forderte, daß auch über „Männerhäuser“ und „Therapiemodelle“ diskutiert müsse. Gleichzeitig wird überlegt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der mehr Möglichkeiten für Bewährungsstrafen schaffen soll. In der Fraktion wurde die Mindeststrafe auch deshalb auf ein Jahr gesenkt, weil eine Mindeststrafe von zwei Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Berliner Rechtsanwältin Alexandra Goy interpretiert die Paragraphen zur Bewährungsstrafe jedoch anders. Bis einschließlich zwei Jahre könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden - allerdings unter sehr engen Voraussetzungen. urs

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