■ Grabschändung: Urteil gefallen
Konstanz (AFP) –Ein 23 Jahre alter Mann ist gestern vom Landgericht Konstanz wegen der Schändung des jüdischen Friedhofes in Wangen und des KZ-Gedenkfriedhofes Birnau zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte im Oktober 1992 zusammen mit vier anderen mindestens 17 Grabsteine umgestoßen und die Gedenkstätte mit Hakenkreuzen beschmiert.
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