■ Gleichstellung: Fall für Euro-Richter
Kassel (AFP) – Der Europäische Gerichtshof muß entscheiden, ob im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden dürfen. Das hat am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel beschlossen. Das BAG will von den Luxemburger Richtern wissen, ob das Landesgleichstellungsgesetz von Bremen mit einer EG-Richtlinie von 1976 vereinbar ist, nach der niemand wegen seines Geschlechts diskriminiert werden darf, gleichzeitig aber auch Frauenförderung zulässig ist. Das Bremer Gesetz vom 20. November 1990 sieht vor, daß die Hansestadt weiblichen Bewerberinnen bei der Stellensuche den Vorzug gibt, wenn sie gleich qualifiziert sind und wenn Frauen in der jeweiligen Lohngruppe unterrepräsentiert sind (AZ: 1 AZR 590/92).
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