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Gesamtentwurf vorlegen! -betr.: Verfassungsänderung

Betr.: Verfassungsänderung

Dirk Asendorpf meint, die Landesverfassung spiele für die konkrete Politik keine Rolle. Deshalb sei der Ausgang der Volksabstimmung am 16.10.94 „Ohne Bedeutung“, so der Titel seines taz-Kommentars vom 8.10.94. Ich sehe das anders. Zur Zeit hat das Volk ein Vetorecht bei Verfasssungsänderungen, die Abgeordneten der Bürgerschaft möchten aber am 16.10 eine Blankovollmacht für die Zukunft haben. Wenn die Verfassungsänderung angenommen wird, kann die Bürgerschaft mit 2/3 -Mehrheit die Lehr- und Lernmittelfreiheit in Art. 31 abschaffen, ohne das Volk befragen zu müssen, das ist konkret im Gespräch. Weitere Verfassungsänderungen sind in Planung: „Die Neuregelungen des dritten Hauptteils der Landesverfassung sind nur ein erster Schritt einer umfassenden Verfassungsrevision in Bremen“, heißt es auf Seite 5 der offiziellen Informationsbroschüre. Warum legt man denn nicht den Gesamtentwurf vor, der alle beabsichtigten Änderungen enthält? Das wäre fair. Die derzeitige Regelung mit dem Vetorecht des Volkes hat Verschlechterungen der Verfassung verhindert. Verbesserungen sind jederzeit per Volksabstimmung möglich. Es ist ein praktikables Verfahren. Die SPD hätte mit ihrer absoluten Mehrheit in den letzten 20 Jahren jederzeit Verfassungsänderungen dem Volke zur Abstimmung vorlegen können. Sie wird wissen, warum sie es nicht getan hat.

Walter Ruffler, MdBB Grüne

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