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Archiv-Artikel

Gerichtsurteil Burschenschaft

BERLIN | Spiegel Online hat im Streit um die Veröffentlichung eines Links zu internen E-Mails von Burschenschaftlern recht bekommen. Das Landgericht Braunschweig wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen SPON am Mittwoch zurück. Ein Mitglied der Tuiskonia Karlsruhe hatte geklagt, weil es seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Hintergrund war die Debatte über Zugangsbeschränkungen zu Burschenschaften. (dpad)