: Gerichtskosten für klagende Mieter
Sollte ein Mieter auf der Grundlage des Mietspiegels gegen seinen Vermieter klagen und den Prozeß verlieren, weil die Gerichte den Mietspiegel als nicht tragfähig erachten, wird der Senat nicht für die durch den Rechtsstreit entstandenen Kosten aufkommen. Das antwortete der Bausenator auf eine Kleine Anfrage. Der Senator meint darüber hinaus, daß ein Rechtsstreit vermieden werden könnte, „zumal auch eine kostengünstige Schlichtung durch die Berliner Mietschlichtungsstelle angestrebt werden kann“. Die Mietschlichtungsstelle hat jedoch den Nachteil, daß man den einmal getroffenen Vergleich nicht mehr juristisch anfechten kann.
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