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Gericht verbietet Sonntagsverkauf in Leipzig

Leipzig (dpa) – In Leipzig dürfen die Geschäfte in der Innenstadt nicht mehr am Sonntag öffnen. Dies entschied gestern das Verwaltungsgericht der Stadt. Das Gericht gab damit dem Antrag eines Angestellten aus einem Einzelhandelsgeschäft im Leipziger Hauptbahnhof statt. Dieser hatte bei der Stadt Leipzig Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung zur Lockerung des Ladenschlusses eingelegt. Das Gericht betonte, über die Rechtmäßigkeit der städtischen Verfügung selbst sei keine Entscheidung getroffen worden.

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