: Gericht lehnt Rückgabe jüdischen Eigentums ab
Potsdam (AP) – In einem der größten Verfahren um die Rückgabe früheren jüdischen Eigentums in Ostdeutschland hat das Potsdamer Verwaltungsgericht sechs von insgesamt mehr als 900 Klagen abgewiesen. Die Richter urteilten gestern, daß die umstrittenen Grundstücke in der Gemeinde Teltow-Seehof nicht wegen des Verfolgungsdrucks durch die Nazis oder unter Zwang verkauft worden seien. Zwar seien die damaligen Besitzer von „Gut Seehof“ als Juden diskriminiert worden. Der Grundstücksverkauf beruhe aber nicht auf dieser Verfolgung. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ließen die Potsdamer Richter nicht zu.
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