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Archiv-Artikel

Gericht: Rocker können kommen

Das Verwaltungsgericht hat am Mittwochabend die Klage eines Anwohners gegen Rockkonzerte im Olympiastadion abgewiesen. Der Eigentümer einer Wohnung im nahe gelegenen Corbusier-Haus hatte gegen die Baugenehmigung des bereits sanierten Stadions geklagt, da diese keine Auflagen zum Lärmschutz enthalte. Die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts wies jetzt die Klage zurück mit der Begründung, Veranstaltungen wie Konzerte seien nicht Inhalt der Baugenehmigung und bedürften ohnehin einer Sondergenehmigung. Sportsenator Klaus Böger (SPD) begrüßte die Entscheidung. „Damit ist gesichert, dass das Olympiastadion einer der attraktivsten Veranstaltungsorte Deutschlands bleibt – für Sportevents und darüber hinaus“, so Böger. dpa

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