: Gericht: Ratsbeschluß „Atomwaffenfreie Stadt“ unzulässig
Koblenz (dpa) - Ein Stadtrat darf seine Kommune nicht zur atomwaffenfreie Zone erklären. Ein entsprechender Beschluß ist nach geltendem Recht unzulässig, weil ein Stadtrat nur Beschlüsse zu Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde fassen darf und nicht zu Fragen, die in Bundeskompetenz fallen. Mit dieser Entscheidung wies das rheinland– pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in zweiter Instanz die Klage der Stadt Oppenheim gegen die Kreisverwaltung Mainz–Bingen zurück. Unzulässig ist danach auch die Gründung einer Bürgerinitiative, auf deren Wunsch der Beschluß des Stadtrats zur Atomwaffenfreiheit herbeigeführt wurde. Eine Bürgerinitiative sei nur dann zulässig, wenn sie sich mit Angelegenheiten der örtlichen Selbstverwaltung befasse, hieß es. Dem Rechtsstreit liegt die Gründung einer Friedensinitiative „Nie wieder Krieg“ in Oppenheim zugrunde. Sie beantragte, der Rat der Stadt möge beschließen, daß in Oppenheim und in der näheren Umgebung keine Atomwaffen gelagert, stationiert oder transportiert werden dürfen. Der Stadtrat erklärte im Oktober 1983 die Initiative für zulässig und stimmte ihrem Antrag zu. Die Kreisverwaltung Mainz–Bingen verlangte die Aufhebung der Ratsbeschlüsse. Zur Begründung argumentierte die Behörde, die Bürgerinitiative hätte für unzulässig erklärt werden müssen, weil sie Angelegenheiten des Bundes behandele. Dasselbe gelte für den Ratsbeschluß. (Aktenzeichen: 7 A71/86)
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