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■ Berliner TelegrammGemeinnützige Arbeit statt Strafe für junge Täter

Die Polizei wird ab Herbst jugendliche Straftäter vor die Wahl stellen, zur Abwendung eines Strafverfahrens erzieherische Maßnahmen zu akzeptieren. Diese Maßnahmen können gemeinnützige Arbeit, Beseitigung von Graffiti, die Zahlung eines Schmerzensgeldes an betroffene Opfer oder auch eine Spende an gemeinnützige Organisationen sein, sagte Justizsenator Ehrhart Körting (SPD). Akzeptiere der geständige Straftäter eine solche Maßnahme, dann schlage der Jugendbeauftragte der Polizei als Gegenleistung dem Staatsanwalt vor, das Verfahren einzustellen. Die neue Richtlinie, die bei allen geringfügigen Straftaten von 14- bis 21jährigen Tätern angewendet werden soll, liege im Entwurf vor. Sie solle spätestens in drei Monaten in Kraft treten.

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