piwik no script img

■ Berliner TelegrammGeldstrafe für betrunkenen Polizeioberkommissar

Ein Polizeioberkommissar ist gestern wegen fahrlässiger Trunkenheit am Steuer zu 3.000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten entzog ihm die Fahrerlaubnis für drei Monate. Der Kontaktbereichsbeamte war im Dezember 1995 mit 1,16 Promille von seiner Wohnung quer durch die Stadt bis zu seiner Dienststelle gefahren. Am Abend zuvor hatte er bis kurz vor Mitternacht Schnaps und Bier getrunken. Sein Vorgesetzter bemerkte mittags den starken Alkoholgeruch und veranlaßte Alkoholtest und Blutentnahme. ADN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen