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Gegendarstellung - betr.: "Freiwillige Selbstdurchsuchung", taz vom 16.2.1996

In dem Artikel „Freiwillige Selbstdurchsuchung“ am 16.2.1996 auf Seite 21 schreibt die taz hamburg:

„Ein 13jähriger – der auf Fotos der taz nicht zu sehen ist – hätte ausgesagt, er habe die Polizei provozieren wollen.“

Die Behauptung der taz, der Dreizehnjährige sei auf Fotos der taz nicht zu sehen, ist falsch. Bei dem im Polizeibericht vom 15.2.1996 bezeichneten Dreizehnjährigen handelt es sich nach Feststellung der Dienststelle für Interne Ermittlungen (DIE) um den in der Mitte des Fotos Abgebildeten. Folglich ist auch die Aussage falsch, daß von dem Abgebildeten keine Stellungnahme vorliegt. Richtig ist vielmehr, daß der Dreizehnjährige bei seiner Vernehmung gesagt hat, aus Ärger über die Maßnahme der Polizei freiwillig Schuhe und Strümpfe ausgezogen und am Bund seiner Hose genestelt zu haben.

Ebenso falsch ist die Behauptung: „Vergangenen Freitag jedoch hatte die Polizei vehement bestritten, daß es überhaupt einen Vorgang gibt.“

Richtig ist – und so stellt es auch die taz am 10.2.1996 auf Seite 25 dar –, daß der Vorgang auf der Wache 11 zunächst „nicht nachvollziehbar“ war. Tatsächlich haben die Beamten die Personalienfeststellung in einem Bericht festgehalten, ohne allerdings die provozierende Entkleidung zu erwähnen.

Hamburg, 26.02.1996

Hartmuth Wrocklage

Präses der Behörde

für Inneres

 Anm. d. Red.: Nach dem Hamburger Pressegesetz sind wir verpflichtet, obige Gegendarstellung ungeachtet ihres Wahrheitsgehaltes zu veröffentlichen.

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