■ Gastkommentar: Haases Bleifuß
Nicht Pest und Cholera, nein, der Autoverkehr ist die heimtückischste Kinderkrankheit der Welt. Allein im letzten Jahr starben in Berlin 14 Kinder an den Folgen eines Verkehrsunfalls.
In den allermeisten Fällen wird die überhöhte Geschwindigkeit der Autofahrer dafür verantwortlich gemacht. Nicht zuletzt deshalb hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, daß „vor allen Kindertagesstätten und Schulen die Tempobegrenzung auf 30 km/h vorgeschrieben wird oder andere zum Schutze der Kinder geeignete Maßnahmen“. Die generelle Einführung von Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten lehnt Senator Haase folgendermaßen ab: „Voraussetzung für eine solche Maßnahme muß vor allem sein, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung für den Kraftfahrer einsichtig und damit akzeptabel ist.“ Haases Auffassung wird auch von den Koalitionsfraktionen – unbeschadet gegenteiliger Statements einzelner PolitikerInnen – mehrheitlich gestützt. So sind alle Initiativen, Tempo 30 vor Schulen und Kitas verbindlich festzuschreiben, an der rot-schwarzen Mehrheit gescheitert.
Neben flächendeckendem Tempo 30, insbesondere auf Hauptstraßen, weil dort 80 Prozent aller Unfälle geschehen, muß eine Verkehrspolitik durchgesetzt werden, die den Menschen und nicht das Auto, den Täter und nicht das Opfer unter Schutz stellt, wie es der Paragraph 3 der Straßenverkehrsordnung eindeutig vorschreibt: „Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Michael Cramer
Verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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