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Archiv-Artikel

GERICHTSURTEIL Stuttgart darf das Taubenfüttern verbieten

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage einer 35 Jahre alten Vogelliebhaberin abgeschmettert, die sich ein Recht auf Taubenfüttern erstreiten wollte. Mit dem bestehenden Verbot könnten die Anzahl der Tauben und somit auch die Gesundheitsgefahren verringert werden, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Laut Amtstierärztin Heike Roloff gibt es 20.000 bis 30.000 Tauben in Stuttgart. Eine Taube produziere rund zwölf Kilogramm Kot pro Jahr. Dieser greife manche Baumaterialien an, außerdem könnten die Tiere Allergien auslösen, Parasiten, Krankheiten oder Pilze übertragen. Der Anwalt der Klägerin meinte: „Verbote haben seit 30 Jahren die Population nicht senken können.“ – Aber ohne Verbot wären es vielleicht mehr geworden. (dpa, taz)