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Archiv-Artikel

GEGEN OBERST KLEIN Karlsruhe prüft weiter Ermittlungsverfahren

KARLSRUHE | Ob gegen den Bundeswehroberst Georg Klein ermittelt werden soll, prüft weiterhin die Bundesanwaltschaft. Er hatte den Befehl zur Bombardierung von Tanklastzügen in Afghanistan gegeben. Die Karlsruher Ermittler sind noch mit der Aufklärung des Sachverhalts beschäftigt. Sie haben ergänzende Fragen an die Bundeswehr gestellt. Dementiert wurden Medienberichte, wonach Generalbundesanwältin Monika Harms zu dem Schluss gekommen sei, dass Klein nicht gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen habe. (apn)