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Freilassung von drei haftunfähigen RAF-Häftlingen verlangt

Bonn (ap/taz) — Die Anwälte der RAF-Häftlinge Bernd Rößner, Ali Jansen und Isabel Jacob haben unter Berufung auf ärztliche Gutachten erneut die sofortige Freilassung ihrer Mandanten gefordert. Rößner-Verteidigerin Anke Brenneke-Eggers kritisierte am Dienstag in Bonn in diesem Zusammenhang die Haltung der Bundesanwaltschaft, die die Entlassungsverfahren für die politischen Gefangenen bewußt hinauszuzögere. Bernd Rößler ist nach Angaben von Brenneke-Eggers seit über 17 Jahren inhaftiert und seit 1983 ununterbrochen krank, wie auch seiner Gefängnisakte zu entnehmen sei. Im Juli 1988 sei eine Anstaltsärztin zu dem Ergebnis gekommen, daß er haftunfähig sei. Neben starkem Untergewicht und geschwächter Widerstandskraft seien bei ihm schwere Konzentrationsstörungen und psychische Beschwerden festgestellt worden, die die Anwältin auf seine fast zehnjährige Isolationshaft zurückführt. Rößler sei trotz mehrerer Anträge nie von einem Arzt seines Vertrauens untersucht worden.

Ein Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren Haft wurde nach ihrer Darstellung 1990 vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgelehnt. Seit dem Herbst vergangenen Jahres laufe ein Begnadigungsverfahren beim Bundespräsidenten. Dieses werde aber von der Bundesanwaltschaft „bewußt blockiert“, weil sie die erforderlichen Stellungnahmen nicht abgebe, sagte Brenneke-Eggers. Die beiden anderen RAF-Gefangenen Ali Jansen und Isabel Jacob leiden nach den Angaben ihrer Verteidiger ebenfalls an schweren Krankheiten, die bis zum Tode führen könnten. Es handele sich um die Basedow-Krankheit sowie um Asthma und Gastritis.

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