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■ FrauenDürfen mehr arbeiten

Brüssel (dpa) – Um die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern bei der Auszahlung von Betriebsrenten zu gewährleisten, können Unternehmen das Rentenalter von Frauen ohne weiteres auf das der Männer anheben. Dies geht aus einem Urteil (AZ: C-408/92) hervor, das der Europäische Gerichtshof gestern in Luxemburg fällte. In zwei weiteren Urteilen (AZ: C-128/93 und AZ: C-57/93) geht es darum, daß zwei niederländische Arbeitgeber Frauen mit der Begründung, sie seien verheiratet oder nur teilzeitbeschäftigt, vom Betriebsrentensystem ausgeschlossen hatten. Nach Ansicht des EU-Gerichts muß überprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine Diskriminierung handelt. Wenn ausschließlich verheiratete oder teilzeitbeschäftigte Frauen vom Betriebsrentensystem ausgeschlossen würden, sei dies nicht zulässig.

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