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Frauen präsentieren Gesetzentwurf zum Paragraphen 218

Die Frauenpolitikerinnen von SPD und FDP haben sich weitgehend auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Fristenlösung im Abtreibungsrecht geeinigt. Der Vorschlag enthält eine neue Variante des Beratungszwanges: Nachdem die Ärztin oder der Arzt eine Schwangerschaft festgestellt hat, überreicht er/sie der Frau ein Broschüre mit Informationen über Hilfen für Mutter und Kind. Wenn die Schwangere eine Abtreibung vornehmen lassen will, muß sie eine Bestätigung vorweisen, daß sie das Heft erhalten hat. Zwischen der Information und dem Abbruch ist eine Frist von vier Tagen vorgeschrieben.

Der Gesetzentwurf enthält außerdem Bestimmungen zur Sexualaufklärung, das Recht auf psychologische Beratung und soziale Hilfen. Er sieht auch einen Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze und die Erhöhung des Erziehungsgeldes für Alleinerziehende vor.

Der Gesetzentwurf sieht die generelle Straffreiheit für Schwangere vor.

Bei den Beratungen zu dem Entwurf waren neben den Sozialdemokratinnen und den Liberalen auch Frauen von den Grünen und eine PDS- Vertreterin dabei. Der Vorschlag soll nun in den Fraktionen beraten und Ende Oktober als gemeinsamer Antrag in den Bundestag eingebracht werden. BERICHT SEITE 4

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