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■ FrankreichKlage abgewiesen

Straßburg (AFP) – Das Verwaltungsgericht Straßburg hat Eingaben von zwei deutschen Bundesländern sowie mehreren deutschen und luxemburgischen Gemeinden gegen das französische Atomkraftwerk Cattenom zurückgewiesen. Vierzehn Beschwerdeführer, darunter die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz sowie mehrere Gemeinden aus dem Raum Trier, hatten gegen die Erlaubnis für das Atomkraftwerk geklagt, radioaktive Stoffe in die Mosel einzuleiten. Die französische Regierung hatte die Einleitungen mit Beschlüssen von 1988 und 1989 genehmigt. Die Emissionen lägen nach Feststellung eines deutsch- französischen Ausschusses sowohl unter den französischen als auch unter den deutschen Grenzwerten, hieß es in dem Urteil.

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