■ Frankreich: Klage abgewiesen
Straßburg (AFP) – Das Verwaltungsgericht Straßburg hat Eingaben von zwei deutschen Bundesländern sowie mehreren deutschen und luxemburgischen Gemeinden gegen das französische Atomkraftwerk Cattenom zurückgewiesen. Vierzehn Beschwerdeführer, darunter die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz sowie mehrere Gemeinden aus dem Raum Trier, hatten gegen die Erlaubnis für das Atomkraftwerk geklagt, radioaktive Stoffe in die Mosel einzuleiten. Die französische Regierung hatte die Einleitungen mit Beschlüssen von 1988 und 1989 genehmigt. Die Emissionen lägen nach Feststellung eines deutsch- französischen Ausschusses sowohl unter den französischen als auch unter den deutschen Grenzwerten, hieß es in dem Urteil.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 330 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen