: Frankreich liefert Rechtsradikalen an die Bundesrepublik aus
■ Der 28jährige Odfried Hepp kam schon in der vergangenen Woche völlig abgeschirmt über die Grenze / Rebmann wirft ihm unter anderem Sprengstoffanschläge auf Amerikaner vor
Karlsruhe (ap) - Frankreich hat den deutschen Rechtsradikalen Odfried Hepp, der mehrere Sprengstoffanschläge auf Amerikaner verübt haben soll, völlig abgeschirmt von der Öffentlichkeit an die Bundesrepublik ausgeliefert. Generalbundesanwalt Kurt Rebmann sagte erst am Dienstag, der 28jährige Hepp sei bereits seit Mittwoch vergangener Woche in der Bundesrepublik und sitze in Untersuchungshaft. Hepp war am 12. April 1985 in Frankreich festgenommen worden. Am 27. November vergangenen Jahres verurteilte ihn das Oberlandesgericht Paris nach französischem Recht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie wegen Hehlerei und Gebrauch eines gehehlten und verfälschten Reisepasses zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jah ren sowie zu fünf Jahren Aufenthaltsverbot. Am 9. Dezember ordnete das französische Justizministerium dann seine Auslieferung an. Generalbundesanwalt Rebmann wirft Hepp vor, an mehreren Überfällen sowie Sprengstoffanschlägen auf Amerikaner beteiligt gewesen zu sein. Er schrieb, er verdächtige Hepp der „Beteiligung an zwei bewaffneten Raubüberfällen am 6. April 1982 auf die Sparkasse Herolsberg und am 18. August 1982 auf die Sparkasse in Hungen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit zwei bewaffneten Raubüberfällen am 18. November 1982 auf die Sparkasse in Neunkirchen am Brand und am 2. Dezember 1982 auf die Sparkasse in Nidda, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und versuchtem Mord an einem Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte am 14. Dezember 1982 in Butzbach.“ Der Ankläger erklärte, das Appellationsgericht in Paris habe einem weiteren Auslieferungsersuchen wegen des dringenden Verdachts der Beteiligung Hepps an zwei anderen Sprengstoffanschlägen und Mordversuchen an amerikanischen Soldaten am 14. Dezember 1982 in Frankfurt–Fechenheim und am 15. Dezember 1982 in Darmstadt nicht stattgegeben. Den französischen Behörden hätten die Beweise nicht ausgereicht. Der Haftbefehl gegen Hepp sei entsprechend geändert und ihm am vergangenen Donnerstag vorgelesen worden.
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