piwik no script img

Forderung aus BerlinEU-Hilfen nur bei Rechtsstaatlichkeit

BERLIN | Die EU soll Mitgliedsländern den Geldhahn zudrehen können, wenn diese sich nicht an rechtsstaatliche Normen halten. Die Bundesregierung plädiert dafür, dass die Auszahlung von EU-Fördergeld für wirtschaftlich schwächere Regionen künftig auch von rechtsstaatlichen Normen abhängig gemacht werden. In einem Papier des Wirtschaftsministeriums hieß es, es solle geprüft werden, ob dies von 2020 an möglich ist. Eine solche Maßnahme könnte aktuell Länder wie Ungarn oder Polen treffen. Sie erhalten hohe EU-Zahlungen, verstoßen nach Meinung der EU-Kommission aber gegen rechtsstaatliche Prinzipien.

In der Kommission gibt es schon länger Debatten, den Erhalt von EU-Strukturhilfen nicht nur an die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien der EU zu knüpfen, sondern auch an die Integration von Flüchtlingen. In dem Papier des Wirtschaftsministeriums wird ebenfalls betont, in Zukunft sollten auch all diejenigen Regionen unterstützt werden, die in besonderer Weise von der Bewältigung des demografischen Wandels betroffen sind. (dpa)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen