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Folter ist in Deutschland (fast) kein Asylgrund

■ Berliner Behandlungszentrum für mißhandelte Flüchtlinge veröffentlicht Fallstudie

Berlin (taz) – Selbst wenn sie in ihrem Heimatland massiv gefoltert wurden, haben Asylsuchende in Deutschland kaum Chancen, als politisch Verfolgte anerkannt zu werden. Die Anhörungen vor dem Asylbundesamtes geben ihnen kaum Gelegenheit, erlittene Folter ausführlich zu schildern. Nur in den seltensten Fällen bemüht sich das Amt um eine Aufklärung des Erlittenen. Dies geht aus einer detaillierten Fallstudie des Berliner Behandlungszentrums für Folteropfer hervor. Die Studie wertet am Beispiel von 40 Flüchtlingen die Protokolle der Asylanhörung und den abschließenden Asylbescheid aus.

Die amtlichen Unterlagen wurden daraufhin untersucht, welches Gewicht sie den von Experten diagnostizierten Foltererfahrungen und Traumatisierungen zumessen. Fazit der Auswertung: Bei der abschließenden Bewertung des Asylgesuchs wird die im Heimatland erlittene Mißhandlung häufig nicht einmal erwähnt oder aber als „irrelevant“ für eine Asylanerkennung gewertet. Rechtskräftig anerkannt wurden nur sechs der vierzig Patienten. In 65 Prozent der untersuchten Fälle sah das Asylbundesamt in der Folter nicht einmal ein Abschiebehindernis. Seite 5

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